Basis der Zusammenarbeit
1. Allgemeines
MOHR FRIENDS COACHING bietet Dienstleistungen im Rahmen der jeweiligen Leistungsbeschreibung und der nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges wird nicht geschuldet. Die Verantwortung für alle Entscheidungen und Konsequenzen, die im Zusammenhang mit den von MOHR FRIENDS COACHING erbrachten Leistungen getroffen werden, trägt der Auftraggeber. Haftungs- bzw. Schadenersatzansprüche sind daher ausdrücklich ausgeschlossen. Nebenverabredungen bedürfen der Schriftform.
2. Vertragsabschluss
MOHR FRIENDS COACHING bietet unter anderem Beratungen, offene Seminare und firmeninterne Seminare an. Verträge über die Leistungen bedürfen der Schriftform und kommen in der Regel durch ein Angebot von MOHR FRIENDS COACHING, den entsprechenden schriftlichen Auftrag des Kunden und der Auftragsbestätigung von MOHR FRIENDS COACHING zustande. Es gilt jeweils folgendes:
a) Offene Seminare
Ein Vertrag über offene Seminare kommt ausschließlich zwischen MOHR FRIENDS COACHING und dem jeweiligen Teilnehmern zustande. Die Anmeldung erfolgt durch jeden einzelnen Teilnehmer schriftlich. Der Teilnehmer ist sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei MOHR FRIENDS COACHING an das Angebot gebunden. Der Vertrag wird mit dem Zugang der schriftlichen Anmeldebestätigung durch MOHR FRIENDS COACHING bei den einzelnen Teilnehmern rechtswirksam geschlossen.
b) Firmeninterne Seminare und Firmenberatung
Verträge über firmeninterne Seminare/Firmenberatung kommen ausschließlich zwischen MOHR FRIENDS COACHING und dem auftragerteilenden Unternehmen zustande, nicht mit den einzelnen Teilnehmern.
3. Leistungserbringung
MOHR FRIENDS COACHING behält sich vor, die vertragliche Leistung durch geeignete Mitarbeiter zu erbringen. Ein Anspruch auf höchstpersönliche Leistungserbringung besteht nicht.
4. Fernbleiben
Die Nichtteilnahme des angemeldeten Teilnehmers an einem offenen Seminar entbindet nicht von der Zahlung der vereinbarten Seminarkosten.
5. Stornierung
In Fällen höherer Gewalt, oder bei Krankheit des Referenten ohne die Möglichkeit geeigneten Ersatzes, oder bei zu geringer Teilnehmerzahl im offenen Seminar behält sich MOHR FRIENDS COACHING vor, Seminare oder sonstige Leistungen abzusagen bzw. zu verschieben. Beratungs-/Seminarkosten werden den Teilnehmern ohne Abzug zurückerstattet. Ansprüche der Teilnehmer auf Schadenersatz gegen MOHR FRIENDS COACHING sind ausgeschlossen.
Bei Stornierung ab 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn berechnen wir Ihnen Kosten in Höhe von 50% des Teilnehmerinvestition bzw. vereinbarten Honorarsatzes.
Ab 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn berechnen wir 100%.
6. Preise, Leistungen, Zahlungsbedingungen
Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste von MOHR FRIENDS COACHING bzw. die im Vertrag vereinbarten Preise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Mit Zugang der Anmelde-/Auftragsbestätigung werden die vereinbarten Beratungs-/Seminarkosten zur Zahlung fällig, im Übrigen mit Zugang der Rechnung. Die Preise offener Seminare beinhalten grundsätzlich sämtliche Arbeitsmittel. Reise-, Verpflegungs- und Unterbringungskosten sind von den Teilnehmern zu tragen. Die Rechnung beinhaltet die Teilnehmerinvestition für das Seminar sowie die Tagungspauschale; diese umfasst das Mittagessen, die Tagungsgetränke, Kaffee, Tee und Gebäck für die Pausen. Evtl. Übernachtungskosten sind direkt mit dem Hotel abzurechnen.
7. Haftung
Die vertragliche und gesetzliche Haftung von MOHR FRIENDS COACHING und deren Erfüllungsgehilfen besteht für die Fälle der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Herbeiführung des Schadens. Darüber hinaus haftet MOHR FRIENDS COACHING und ihre Erfüllungsgehilfen nicht.
8. Gewährleistung
Für Nebenleistungen wie Unterbringung und Verpflegung wird keine Haftung und Gewährleistung übernommen. Soweit erforderlich tritt auf Verlangen MOHR FRIENDS COACHING Gewährleistungsansprüche gegenüber Dritten an die jeweiligen Teilnehmer ab.
9. Urheberrecht
MOHR FRIENDS COACHING darf die gefundenen Lösungswege und entwickelten Ideen sowie die durchgeführten Seminare, Trainings, Workshops und Beratungen ohne Einschränkung anbieten und als Referenz nennen. Die Teilnehmer an offenen und geschlossenen Seminaren sowie Teilnehmer am Training, Workshops und Beratungen sind nicht befugt Lehrgangsunterlagen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von MOHR FRIENDS COACHING zu vervielfältigen, Dritten anzubieten oder sonst wie in den Verkehr zu bringen.
10. Verschwiegenheitspflicht
MOHR FRIENDS COACHING verpflichtet sich, über vertrauliche Informationen der Teilnehmer und/oder des Betriebes des Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.
11. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages einschließlich der allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
12. Mit Erteilung und erfolgreicher Durchführung eines Auftrages von MOHR FRIENDS COACHING geht die Erlaubnis einher dass MOHR FRIENDS COACHING den Auftraggeber als Referenz in seiner Werbung und Homepage nennen darf.
13. Recht, Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland einschließlich der Europäischen Bestimmung. Der Gerichtsstand ist Nürnberg.